SGB II § 65c Übergang bei verminderter Leistungsfähigkeit
- 1.
- Arbeitslosenhilfe auf Grund von § 198 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 125 des Dritten Buches erbracht wurde oder
- 2.
- über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung eines Empfängers von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, der das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, noch nicht entschieden ist,
