SGB II § 3 Leistungsgrundsätze
- 1.
- die Eignung,
- 2.
- die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation,
- 3.
- die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und
- 4.
- die Dauerhaftigkeit der Eingliederung
- 1.
- zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes berechtigt sind,
- 2.
- nach § 44a des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet werden können oder
- 3.
- einen Anspruch nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes haben,