Sozialgesetzbuch SGB


§ 16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
1.
die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
2.
die Schuldnerberatung,
3.
die psychosoziale Betreuung,
4.
die Suchtberatung.

Occupy Germany |

Alg II | Antrag Alg II | Alg II Rechner | Rechtsanwalt Sozialrecht | Weiterbildung | Bedingungsloses Grundeinkommen