SGB II § 48 Zielvereinbarungen
- 1.
- erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ersetzen,
- 2.
- die Selbstbewirtschaftung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie für Verwaltungskosten zulassen.