§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung
- 1.
- welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
- 2.
- welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
- 3.
- welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.