SGB II § 15 Eingliederungsvereinbarung
- 1.
- welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
- 2.
- welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat,
- 3.
- welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, der erwerbsfähige Hilfebedürftige zu beantragen hat.