§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- 1.
- Schulausflüge und
- 2.
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
- 1.
- Schülerinnen und Schüler und
- 2.
- Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
- 1.
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- 2.
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- 3.
- die Teilnahme an Freizeiten.