SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
- 1.
- der kommunale Träger,
- 2.
- ein anderer Leistungsträger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre oder
- 3.
- die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte,