SGB II § 27 Verordnungsermächtigung
- 1.
- welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschaliert werden können,
- 2.
- bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden,
- 3.
- unter welchen Voraussetzungen und wie die Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 pauschaliert werden können.