SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit
- 1.
- Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 bis 60,
- 2.
- Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66,
- 3.
- Leistungen der Hilfe zur überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69,
- 4.
- Leistungen der Blindenhilfe nach § 72