SGB XII § 75 Einrichtungen und Dienste
- 1.
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- 2.
- die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung) und
- 3.
- die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
