SGB XII § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- 1.
- ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2.
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3.
- Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4.
- häusliche Pflegeleistungen nach § 65 Abs. 1
