SGB XII § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- 1.
- Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
- 2.
- längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
- 3.
- hoheitliche Gewalt.
