SGB XII § 71 Altenhilfe
- 1.
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird,
- 2.
- Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
- 3.
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,
- 4.
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
- 5.
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
- 6.
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.
