SGB XII § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung
- 1.
- sie wegen Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit hierzu nicht in der Lage sind oder
- 2.
- sie ein der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 35 des Sechsten Buches) entsprechendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben oder
- 3.
- der Tätigkeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.