SGB XII § 31 Einmalige Bedarfe
- 1.
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- 2.
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- 3.
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen