Sozialgesetzbuch (SGB III)
Drittes Buch
Arbeitsförderung

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.12.2022 I 2759

§ 97 SGB III Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.