Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zweites Buch
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 16.12.2022 I 2328

§ 62 SGB II Schadenersatz

Wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
2.
eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,
ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.