Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zweites Buch
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 16.8.2023 I Nr. 217

§ 43a SGB II Verteilung von Teilzahlungen

Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.