Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zweites Buch
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zweites Buch
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 16.12.2022 I 2328
§ 43a SGB II Verteilung von Teilzahlungen
Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.