§ 4 WoGG Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2.
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3.
- dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)