Wohngeldgesetz (WoGG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 14 G v. 16.12.2022 I 2328
§ 32 WoGG Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.