Wohngeldgesetz (WoGG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 14 G v. 16.12.2022 I 2328

§ 32 WoGG Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.