§ 91e AufenthG Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen

Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
1.
Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
2.
Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.