Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 20.12.2022 I 2759

§ 25 ALG Anpassung

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.