Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.12.2022 I 2824; 2023 I Nr. 19

§ 78f SGB VIII Rahmenverträge

Die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene Rahmenverträge über den Inhalt der Vereinbarungen nach § 78b Absatz 1. Die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Absatz 2 Nummer 5 und 6 zuständigen Behörden sind zu beteiligen.