SGB I § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
- 1.
- Beratung bei der Wahl des Bildungswegs und des Berufs,
- 2.
- individuelle Förderung seiner beruflichen Weiterbildung,
- 3.
- Hilfe zur Erlangung und Erhaltung eines angemessenen Arbeitsplatzes und
- 4.
- wirtschaftliche Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.