§ 29 SGB I Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- 1.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere
- a)
- Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
- b)
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- c)
- Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- d)
- Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
- e)
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere
- a)
- Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
- b)
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
- c)
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere Hilfen
- a)
- zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulpflicht,
- b)
- zur angemessenen Schulbildung,
- c)
- zur heilpädagogischen Förderung,
- d)
- zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- e)
- zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich sind,
- f)
- zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
- g)
- zur Freizeitgestaltung und sonstigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
- 4.
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere
- a)
- Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
- b)
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
- c)
- Reisekosten,
- d)
- Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
- e)
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- 5.
- besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben.