Sozialgesetzbuch SGB


§ 74 ALG Überprüfung der Voraussetzungen

Die landwirtschaftlichen Alterskassen haben von Amts wegen bei der Bewilligung und während der laufenden Zahlung eines Zuschusses zum Beitrag zu überprüfen, ob dessen Voraussetzungen vorliegen; hierbei haben sie eng mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammenzuarbeiten. Die §§ 60 bis 65 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

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