Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 22.11.2021 I 4906
§ 22 BKGG Bericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2023 einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) und insbesondere über die Auswirkungen der erweiterten Zugangsmöglichkeit zum Kinderzuschlag nach § 6a Absatz 1a sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.