§ 44a VAG Verlust der Mitgliedschaft
- 1.
- die Höhe der Versicherungssumme,
- 2.
- die Höhe der Beiträge,
- 3.
- die Höhe der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung,
- 4.
- der in der Satzung des Vereins bestimmte Maßstab für die Verteilung des Überschusses,
- 5.
- der in der Satzung des Vereins bestimmte Maßstab für die Verteilung des Vermögens,
- 6.
- die Dauer der Mitgliedschaft.