Sozialgesetzbuch SGB


§ 87 SGB III Kinderbetreuungskosten

Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.

Werbung buchen

Arbeitslosigkeit | Arbeitsrecht | Rechtsanwalt Arbeitsrecht | Weiterbildung | Bedingungsloses Grundeinkommen